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BSG, 06.03.2020 - B 9 V 52/19 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Leistungen der Opferentschädigung für die Folgen eines behaupteten Überfalls; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Leistungen der Opferentschädigung für die Folgen eines behaupteten Überfalls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 14.06.2017 - S 12 VE 3/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 VE 48/17
- BSG, 06.03.2020 - B 9 V 52/19 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …
Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 V 52/19 B
Eine solche Rüge unrichtiger Rechtsanwendung und Beweiswürdigung im Einzelfall vermag keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen (vgl Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - juris RdNr ) . - BSG, 07.10.2016 - B 9 V 28/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und …
Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 V 52/19 B
Indes ist diese Frage auf seinen konkreten Rechtsstreit mit dem Beklagten zugeschnitten; sie lässt daher die Darlegung zumindest einer fallübergreifenden Rechtsfrage vermissen, die sich auch in anderen Verfahren stellen könnte und deshalb vom Revisionsgericht beantwortet werden müsste (vgl Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - juris RdNr 25) . - BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 V 52/19 B
Ohnehin entzieht § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG die Beweiswürdigung des LSG vollständig der Beurteilung durch das Revisionsgericht (Senatsbeschluss vom 8.5.2017 - B 9 V 78/16 B - juris RdNr 15 mwN) . - BSG, 15.04.2015 - B 10 LW 8/14 B
(Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 V 52/19 B
Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist ( BSG Beschluss vom 15.4.2015 - B 10 LW 8/14 B - juris RdNr 4 mwN) .